Schalldämpfer können nur an Inhaber einer gültigen österreichischen Jagdkarte oder einer offenen Ausnahmegenehmigung gemäss § 17 WaffG 1996 abgegeben werden!
Länge 284mm, Gewicht 740g, Durchmesser 48mm, Kombination aus Karbon, Stahl und Alu, Zustand 1
Sparte: Waffenzubehör